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Knochen­nekrosen

Bei Morbus Kienböck handelt es sich um eine Durchblutungsstörung des Knochengewebes, bei der es zu einem langsamen Absterben des Mondbeines kommt.

Das Mondbein (Os lunatum) ist der zentrale Knochen der Handwurzel und damit des Handgelenks und an allen Bewegungen des Handgelenks beteiligt. Bei einer Mondbeinnekrose (auch: Mondbeintod, Morbus Kienböck, Lunatummalazie, Kienböck’sche Erkrankung) handelt es sich um eine Durchblutungsstörung des Knochengewebes, bei der es im Verlauf zu einem langsamen Absterben des Mondbeines und zu schweren Abnützungen (Arthrose) kommt. Veranlagung, Brüche oder eine dauernde Druck- oder auch Fehlbelastung des Mondbeins können die Gründe für die Durchblutungsstörung sein.

Am häufigsten tritt die Mondbeinnekrose im Alter zwischen etwa 20 bis 40 Jahren auf. Männer erkranken doppelt so häufig am Mondbeintod wie Frauen. Die Erkrankung verläuft über Jahre hinweg langsam zunehmend. Ihr Verlauf wird in vier Stadien eingeteilt, je nachdem, wie stark das Mondbein geschädigt ist.  

Die Symptome einer Mondbeinnekrose bestehen meist in Handgelenksbeschwerden über einen längeren Zeitraum, die je nach Stadium allmählich in der Intensität zunehmen. Charakteristisch sind Handschmerzen, Schwellungen, ein zunehmender Kraftverlust der betroffenen Hand und am Ende sogar Lähmungen und Deformitäten der benachbarten Handwurzelknochen.   

Problematisch an der Erkrankung ist, dass das normale Röntgenbild und auch die körperliche Untersuchung im Anfangsstadium noch keine Veränderungen zeigen. Deshalb wird die Krankheit häufig auch erst spät erkannt. Im Frühstadium kann sie häufig nur mit Hilfe einer Magnetresonanz-Tomographie (MRT) oder per Computertomografie (CT) diagnostiziert werden.

DIE BEHANDLUNG

Durch die Untersuchungen wird die Mondbeinnekrose entsprechend ihrem Verlauf in definierte Stadien eingeteilt. Diese Stadieneinteilung bildet die Grundlage der Therapieplanung und der Entscheidung für ein bestimmtes Verfahren. In den meisten Fällen kann die Mondbeinnekrose gut behandelt werden, ohne dass es zu verschiedenen Komplikationen kommt. Nicht selten ist dabei ein operativer Eingriff notwendig, außerdem sind oft verschiedene Therapien notwendig, um die Bewegung der Hand wiederherzustellen.

Zunächst wird versucht, die Erkrankung in einem möglichst frühen Stadium zum Stillstand zu bringen und das Fortschreiten zu verhindern. Solange noch nicht das letzte Stadium erreicht ist, stehen die Chancen dazu gut.  Ziel aller Behandlungs- und Operationsmethoden ist die Belastbarkeit und dauerhafte Schmerzfreiheit unserer Patient*innen. Im ersten Stadium kann eine Ruhigstellung im Unterarmgipsverband über 2-3 Monate erfolgreich sein. 

Ab Stadium II kann eine Druckentlastung des Mondbeins Besserung bringen. Hierzu kommt, bei entsprechender Veranlagung, eine operative Verkürzung der Speiche oder eine Verlängerung der Elle in Betracht. Alternativ kann versucht werden, die Durchblutung des Mondbeins mit Hilfe eines Knochentransplantats zu revitalisieren (Revaskulisation). 

Diese Operation ist kompliziert, sie verlangt mikrochirurgische Techniken und eine besondere Erfahrung des Operateurs. Auch bei erfolgreichem Verlauf ist jedoch mit langen Ausheilungszeiten zu rechnen. Eine zusätzliche Möglichkeit bei Schmerzen ist die Durchtrennung der versorgenden Schmerznerven (Denervation). 

Ist die Nekrose trotz aller Maßnahmen nicht zu stoppen, kann eine Teilversteifung von drei daumenseitigen Handwurzelknochen (STT-Arthrodese) oder gar eine Versteifung des gesamten Handgelenks nötig sein. 

Begleitend zu den operativen Verfahren wird eine Unterarmgipsschiene und – je nach Operationsart – auch krankengymnastische Bewegungstherapie erforderlich. 

Die Behandlung der Mondbeinnekrose im Stadium IV bei bereits eingetretener Handgelenksarthrose unterscheidet sich nur wenig von der Behandlung anderer Formen der Handgelenksarthrose.

ÜBERBLICK DER BEHANDLUNG

Vor der Operation:

Ausführliches Beratungsgespräch

Notwendige Voruntersuchungen:

Röntgen, ggf. CT

Verfahren:

Versteifungsoperationen, PRC

Behandlungsdauer:

je nach Befund, meistens 6 – 8 Wochen

Betäubung:

Regional / Vollnarkose (Klinik)

Nachbehandlung:

Gips, Physio- / Ergotherapie

Gesellschaftsfähig:

6 – 8 Wochen

Zu beachten:

Im Großteil der Fälle stationär

Kosten:

Werden von der Krankenkasse übernommen

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