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Ohrfehl­bildungen und Ohrkorrekturen

Die Ohrenkorrektur kommt zumeist bei angeborenen, abstehenden Ohren, aber auch bei Verformungen und Verletzungen zum Einsatz.
Ohrfehl­bildungen und Ohrkorrekturen

Abstehende Ohren (“Segelohren”) sind die häufigste Ohrfehlbildung – rund fünf Prozent der Bevölkerung sind betroffen. Eine derartige Fehlbildung verursacht häufig psychische Störungen, können Scham und Minderwertigkeitsgefühle auslösen.

Die Ursachen für eine Fehlentwicklung der Ohrmuschel können entweder eine angeborene Verformung des Ohrknorpels oder die asymmetrische Entwicklung einzelner Knorpelteile sein. 

Neben angeborenen Fehlbildungen können aber auch bösartige Veränderungen oder Verletzungen zu einer Verformung oder gar zu einem Verlust des Ohres führen.

In all diesen Fällen kann eine Ohrenkorrektur (Otoplastik) Abhilfe schaffen.

DIE BEHANDLUNG

Je nach Schwere und Art der Fehlbildung erfolgt der unauffällige Hautschnitt entweder hinter dem Ohr oder, seltener vorne an der Ohrmuschel. Das Knorpelgerüst des Ohres wird freigelegt und entsprechend geformt. 

Nach Abschluss der Operation wird ein spezieller Ohrverband angelegt, der das Ohr für die ersten 2 Wochen in Position hält. Danach muss nachts für weitere 6 Wochen ein Stirnband getragen werden.

ÜBERBLICK DER BEHANDLUNG

Vor der Operation:

Ausführliches Beratungsgespräch

Verfahren:

Ambulante Operation

OP-Dauer:

2 Stunden

Betäubung:

Lokalanästhesie mit Sedierung oder Vollnarkose

Nachbehandlung:

Wundkontrolle am nächsten Tag, Fadenzug nach 7 – 10 Tagen

Gesellschaftsfähig:

nach ca. 2 Wochen

Zu beachten:

Sportkarenz für mind. 3 Wochen, Verzicht auf Brillentragen für 6 Wochen

Kosten:

ab EUR 2000,- zzgl. Anästhesie 350,- EUR/Std., ggf. Kostenerstattung möglich

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